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Zutrittsregelung für externe Betriebe

Aufgrund des Sicherheitsbedarfs unseres Betriebes sind zeitliche Beschränkungen für alle Arbeiten und Lieferungen innerhalb des Anstaltsareals unumgänglich. Die folgenden Betriebszeiten sind einzuhalten:

Morgens: ab 07.00 bis 11.45 Uhr
Nachmittags: ab 13.30 bis 16.30 Uhr

Bei der Ausführung von Arbeiten auf dem Areal der Justizvollzugsanstalt Bostadel haben sämtliche Unternehmen, deren Angestellte sowie Lieferantinnen und Lieferanten die unten aufgeführten Richtlinien zu beachten. Die Kontrollvorgänge für Ein- und Ausgang sind umfangreich, daher sind kurzfristige Unterbrüche (Pausen, Besorgungen etc.) nicht möglich.

Formalitäten für externe Betriebe

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