Justizvollzugsanstalt Bostadel
Die Justizvollzugsanstalt Bostadel vollzieht Freiheitsstrafen an Straftätern gemäss Art. 40 und Art. 76 Abs. 2 StGB sowie Massnahmen und Verwahrungen gemäss Art. 63 und Art. 64 StGB. Straftäter mit Massnahmen nach Art. 59, 60 oder 61 StGB können in Ausnahmefällen zeitlich befristet aufgenommen werden. Sie betreibt eine Abteilung für den geschlossenen Normalvollzug im Grosskollektiv mit 108 Plätzen und zwei Abteilungen in der Sicherheitsabteilung mit 7 Plätzen im Gruppenvollzug und 5 Plätzen im Einzelvollzug. Das allgemeine Vollzugsziel ist die Förderung des sozialen Verhaltens des Straftäters, insbesondere die Fähigkeit, straffrei zu leben.