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Privat- und Sachbesuch

Tragfähige Beziehungen zur Aussenwelt sind erwünscht und werden gefördert. Der Gefangene ist berechtigt, regelmässig Besuche von ihm nahestehenden Personen zu empfangen.

Die Besucherinnen und Besucher haben sich einer Zutrittskontrolle zu unterziehen und müssen sich ausweisen. Andernfalls wird der Zutritt verwehrt.

Bitte beachten Sie die entsprechenden Informationen:

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